ENTDECKE DIE ELTERN-CHECKPUNKTE

1. Drittel der Schwangerschaft
Das 1. Drittel beginnt mit dem Einsetzen der letzten Menstruation vor der Schwangerschaft. In diesen ersten drei Monaten der Frühschwangerschaft entsteht nach Verschmelzung der Ei- und Samenzelle ein winziger Mensch mit schlagendem Herzen. Das 1. Drittel läutet einen neuen Lebensabschnitt großer Gefühle und körperlicher Veränderungen ein.
- Frauenarzt aufsuchen(sofort)
Frauenarzt aufsuchen
Wann:
Ab Verdacht auf Schwangerschaft.
Details:
Du vermutest schwanger zu sein? Fantastisch! Nun ist es an der Zeit einen Frauenarzt aufzusuchen, der die Schwangerschaft bestätigt, diverse wichtige Untersuchungen durchführt und Dir Verhaltensregeln mitgeben kann. Dein Frauenarzt ist einer Deiner Hauptansprechpartner bei allen Fragen rund um die Schwangerschaft. - Hebamme suchen(sofort)
Hebamme suchen
Wann:
Ab bestätigter oder Verdacht auf Schwangerschaft.
Details:
Zu den Aufgaben einer Hebamme zählen die Beratung und Betreuung der werdenden Mutter während und nach der Schwangerschaft. Von der Schwangerenvorsorge über die Geburtsvorbereitung bis zur Säuglingsversorgung steht die Hebamme mit Rat und Tat zu Seite.
Gesetzlich versicherte Frauen in Deutschland haben Anspruch auf Hebammenhilfe, wobei die Krankenkasse die wesentlichen Kosten übernimmt. Darüberhinaus bieten Hebammen auch zusätzliche, unter Umständen privat zu zahlende Zusatzleistungen an, wie Massagen.
Aufgrund der steigenden Geburten- und rückläufigen Hebammenzahl solltest Du möglichst früh mit der Suche nach der passenden Hebamme beginnen.
Weitere Informationen zur Hebammensuche findest Du hier.
Hinweis: Halte in Deiner individuellen Situation in jedem Fall Rücksprache mit Deiner Krankenversicherung, um zu klären ob und welche Hebammenleistungen übernommen werden. - Ernährung anpassen(sofort)
Ernährung anpassen
Wann:
Ab Verdacht auf Schwangerschaft.
Details:
Im Großen und Ganzen dürfen Schwangere essen, was ihnen schmeckt, doch einige Lebensmitteln bergen Risiken und können der Entwicklung des Kindes schaden. Rauchen und Alkohol sind tabu, doch auch verschiedene Lebensmittel sollten gemieden werden:
- Weichkäse (Brie, Gorgonzola, etc.), fertig geriebener Käse, unbehandelte Frischmilch.
- Tiramisu, Softeis, Mayonnaise.
- Thunfisch, Schwertfisch, Muscheln, Sushi, Carpaccio, geräucherter und marinierter Fisch.
- Steak (blutig oder medium), Mett und Tatar, Rohwurst (Salami, Räucherschinken, etc.), Leber.
Weitere Informationen zu erlaubten und unerlaubten Lebensmitteln findest Du hier.
Hinweis: Konsultiere für Deine individuelle Ernährungsanpassung in jedem Fall Deinen Haus- oder Frauenarzt. - Nahrungsergänzung anpassen(sofort)
Nahrungsergänzung anpassen
Wann:
Ab Verdacht auf Schwangerschaft.
Details:
Das Angebot an Nahrungsergänzungsmitteln, sogenannten Supplementen, ist nahezu unüberschaubar groß und Schwangere greifen nicht selten wahllos daneben. Häufig sind solche Supplemente unnütz, können sogar schädlich für die Entwicklung des Ungeborenen sein.
Einigkeit besteht darüber, dass Folsäure vor allem in der Frühschwangerschaft essentiell ist und Defekten, wie etwa dem sogenannten Neuralrohrdefekt vorbeugt.
Andere Supplemente, wie etwa Eisensupplemente, sollten hingegen nur im Fall eines diagnostizierten Mangels eingenommen werden, da z.B. die Auswirkungen von hohen Eisendosen während der Schwangerschaft wenig bekannt sind.
Hinweis: Konsultiere für Deine individuelle Ergänzung von Nahrungsmitteln in jedem Fall Deinen Haus- oder Frauenarzt. - Medikation anpassen(sofort)
Medikation anpassen
Wann:
Ab Verdacht auf Schwangerschaft.
Details:
Bei der Einnahme von Medikamenten ist Dein Ungeborenes immer auch ein unfreiwilliger Empfänger der Medikamentenwirkstoffe. Daher ist das A und O bei der Verwendung von Medikamenten während der Schwangerschaft der verantwortungsvolle Umgang mit jeglichen Arzneimitteln.
Bei gängigen Erkrankungen, wie Erkältungen, Fieber oder Durchfall, können Hausmittel eine sinnvolle Alternative zu Medikamenten sein.
Weitere Informationen zu den Auswirkungen von Erkrankungen und Medikamenten während der Schwangerschaft findest Du hier.
Hinweis: Konsultiere in Deiner individuellen Situation in jedem Fall Deinen Haus- oder Frauenarzt. - Zahnarzt aufsuchen(ab der 4. SSW)
Zahnarzt aufsuchen
Wann:
Ab der 4. SSW.
Details:
Die, durch die Schwangerschaft bedingte, Hormonumstellung hat auch Auswirkungen auf Deine Zahngesundheit. So wird etwa das Zahnfleisch stärker durchblutet und bietet Bakterien mehr Möglichkeiten sich anzusiedeln, was zu vermehrten Entzündungen führen kann.
Neben eine intensiveren Mundhygiene solltest Du daher bereits in der frühen Schwangerschaft einen Zahnarzt zur Kontrolle von Zähnen und Zahnfleisch aufsuchen.
Folgende Empfehlungen beugen Erkrankungen im Mundraum vor:
- Häufiges und gründlicheres Putzen der Zähne, vor allem nach Verzehr von Süßigkeiten, wie Schokolade.
- Verwenden einer weicheren Zahnbürste, um das Zahnfleisch nicht unnötig zu reizen.
- Häufigeres Austauschen einer neuen Zahnbürste, damit Bakterien sich nicht auf den alten Bürsten vermehren können.
- Verwenden von desinfizierenden Mundwassern auf pflanzlicher Basis. - Freiwillige Vorsorgeuntersuchungen(ab der 9. SSW)
Freiwillige Vorsorgeuntersuchungen
Wann:
Ab der 9. SSW.
Details:
Im Rahmen der regelmäßigen Vorsorgetermine beim Frauenarzt, werden bestimmte Untersuchungen immer durchgeführt. Dazu gehören das Messen von Gewicht und Blutdruck und die Analyse des Urins der Mutter. Darüberhinaus werden bei einzelnen Vorsorgeterminen Ultraschall- und/oder Blutuntersuchungen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Frauenarzt können weitere, z.T. kostenpflichtige, Zusatzleistungen bereits ab dem 1. Trimester erbracht werden. Diese bauen in der Regel auf einander auf und dienen unter anderem der Bestimmung von Organ-. und Chromosomenanomalien des Ungeborenen.
Weitere Informationen zu den Vorsorgeuntersuchungen findest Du hier.
Hinweis: Stimme Dich in Deiner individuellen Situation in jedem Fall mit Deinem Partner/Partnerin ab und konsultiere Deinen Frauenarzt. - Arbeitgeber informieren(ab der 13. SSW)
Arbeitgeber informieren
Wann:
Ab der 13. SSW.
Details:
Zwar gibt es in Deutschland kein Gesetz, das Dir vorschreibt, wann Du Deinen Arbeitgeber informieren musst, doch die meisten werdenden Mütter tun dies in der Regel nach den ersten drei Monaten der Schwangerschaft.
Bei bestimmten Tätigkeiten jedoch, bei denen z.B. ein Umgang mit gesundheitsgefährdenden Stoffen stattfindet, muss der Arbeitgeber frühzeitig informiert werden, um eine individuelle Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes durchzuführen. In solchen Fällen, und zum Schutz der Mutter und dem Baby, kann ein generelles oder individuelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden.
Weitere Informationen zum Beschäftigungsverbot findest Du hier.
Einen Leitfaden zum Mutterschutz findest Du hier.
Hinweis: Konsultiere in Deiner individuellen Situation in jedem Fall Deinen Haus- oder Frauenarzt.

2. Drittel der Schwangerschaft
Im 2. Drittel befindet sich das Kind in der fetalen Phase, in der sich Organe sowie weitere Anlagen des Kindes weiter ausbilden. Die Mutter kann dies bereits durch erste Kindsbewegungen im Mutterleib spüren. Das 2. Drittel bietet sich in der Regel zeitlich für viele der sinnvollen Vorbereitungen auf den kommenden Nachwuchs an.
- Geburtsklinik suchen(ab der 14. SSW)
Geburtsklinik suchen
Wann:
Ab der 14. SSW.
Details:
Solltest Du Dich für eine Geburt in einer Klinik entscheiden, so kann die Auswahl der passenden Geburtsklinik in Deiner Umgebung ganz schön überfordern. Neben dem Anfahrtsweg zur Klinik sind weitere beliebte Entscheidungskriterien:
- Verfügbarkeit einer angebunden Kinderklinik im Fall von Komplikationen.
- Ausstattung des Kreißsaals, z.B. mit einer Geburtswanne.
- Kaiserschnitt-Rate.
- Verfügbarkeit von Familienzimmern.
- Dein Bauchgefühl.
In der Regel bieten alle Kliniken kostenfreie, meist abendliche Info-Termine an. Nutze dieses Angebot frühzeitig und entscheide Dich dann für Deine Wunsch-Klinik.
Weitere Informationen zur Auswahl der passenden Geburtsklinik findest Du hier.
Hinweis: Halte in Deiner individuellen Situation in jedem Fall Rücksprache mit Deiner Krankenversicherung, um zu klären welche Klinikleistungen übernommen werden. - Kinderwagen und mehr(ab der 21. SSW)
Kinderwagen und mehr
Wann:
Ab der 21. SSW.
Details:
Um mit Deinem Kind mobil zu sein gibt es mehrere, zum Teil sich ergänzende Möglichkeiten. Im Wesentlichen sind dies jedoch der Kinderwagen, die Babyschale für das Auto oder das Tragetuch.
Kinderwagen gibt es in allen Preisklassen, doch sollte besonders auf Sicherheit, Handhabung und Haltbarkeit geachtet werden.
Gleiches gilt bei Babyschalen für das Auto und Tragetaschen.
Unser Tipp: Informiere Dich im Vorfeld eines Kaufs gründlich, z.B. hier, und teste verschiedene Produkte am besten selbst.
Weitere Informationen zur Erstausstattung findest Du hier. - Kinderzimmer und mehr(ab der 21. SSW)
Kinderzimmer und mehr
Wann:
Ab der 21. SSW.
Details:
Die Einrichtungsmöglichkeiten eines Kinderzimmers sind nahezu unbegrenzt. Für den Start ausreichend sind jedoch im Wesentlichen ein sicherer Schlafplatz, ein sicherer und hygienischer Ort zum Wickeln, sowie Schränke oder anderer Stauraum für Kleidung, Windeln und mehr.
Relevante Kaufkriterien für das Kinderbett sind u.a. eine optimale Luftzirkulation, die Verwendung schadstofffreier Materialien und eine höhenverstellbare Liegefläche, damit das Bett über mehrere Jahre verwendet werden kann.
Bei der Wickelkommode relevant sind u.a. sichernde Seitenränder, eine für beide Elternteile angenehme Höhe der Wickelfläche und ausreichend Stauraum. Gerade in kälteren Monaten macht darüberhinaus die Verwendung eines Wärmestrahlers über der Wickelkommode Sinn.
Für Schränke und anderen Stauraum steht auch die Sicherheit an erster Stelle. Schränke müssen standfest aufgebaut und Kanten und Ecken abgerundet sein.
Um Dein Kind im Blick behalten zu können, ohne ständig bei ihm zu sein, macht die Anschaffung eines Baby-Phone durchaus Sinn.
Unser Tipp: Vor allem bei teuren Anschaffungen kannst Du auch einen Blick auf den Gebrauchtmarkt werfen, sowie im Familien- und Bekanntenkreis nachfragen, ob jemand sich von seinen Kindersachen trennen will.
Weitere Informationen zur Erstausstattung findest Du hier. - Kinderkleidung und mehr(ab der 21. SSW)
Kinderkleidung und mehr
Wann:
Ab der 21. SSW.
Details:
Kleidung für Kinder sollte vor allem für das Tragen drinnen, draußen und zum Schlafen besorgt werden. Neben der Schadstofffreiheit der Textilien steht hier der praktische Umgang mit der Kleidung im Vordergrund. Etwa das Vorhandensein von Druckknöpfen, um die Kleidung oder Windeln unkompliziert an- oder auszuziehen.
Für drinnen eignen sich langärmlige Oberteile, Strampler, Strumpfhosen, Häubchen, sowie dünne und dicke Socken.
Für draußen, und abhängig von der Jahreszeit, solltest Du Jacken, Mützen und ggf. einen Winteranzug besorgen.
Zum Schlafen eignen sich einteilige Schlafanzüge und ein oder mehrere Schlafsäcke.
Unser Tipp: Da Kinder vor allem in den ersten Jahren schnell wachsen, empfiehlt sich ein Blick auf den Gebrauchtmarkt, sowie die Nachfrage im Familien- und Bekanntenkreis, ob jemand sich von seinen Kindersachen trennen will.
Weitere Informationen zur Erstausstattung findest Du hier. - Kinderkosmetik, Spielzeug und mehr(ab der 21. SSW)
Kinderkosmetik, Spielzeug und mehr
Wann:
Ab der 21. SSW.
Details:
Für die Hygiene und Kosmetik Deines Kindes brauchst Du mehrere Artikel. Dazu zählen Windeln, Windeleimer, Windelcreme, Waschlappen, Hand-, Spuck-, Feuchttücher, Babywanne, Badethermometer, Babylotion, Babynagelschere und eine weiche Bürste.
Abhängig davon, ob Du stillst oder nicht kommen dann noch Still-BHs und -einlagen dazu oder Milchfläschen, Sauger für Milch und Tee, sowie Flaschenbürsten zur Reinigung.
In Sachen Spielzeug braucht ein Säugling im Prinzip noch nicht viel. Spieluhr, weiche Stofftiere und Greifring sollten für den Start mehr als ausreichen.
Weitere Informationen zur Erstausstattung findest Du hier. - Kinderarzt suchen(ab der 21. SSW)
Kinderarzt suchen
Wann:
Ab der 21. SSW.
Details:
Der Kinderarzt ist in der Regel der erste Ansprechpartner bei medizinischen Fragen rund um das Kind, von der Geburt an bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Bereits 3 bis 10 Tage nach der Geburt kann der Kinderarzt im Rahmen der Neugeborenen-Basisuntersuchung (der sogenannten U2) benötigt sein, sollte die U2 nicht direkt im Krankenhaus durchgeführt werden.
Prinzipiell sollte es ausreichen einen Kinderarzt erst nach der Geburt zu suchen. Abhängig von der Verfügbarkeit von Kinderärzten in Deiner Umgebung kann es aber durchaus sinnvoll sein, bereits während der Schwangerschaft auf die Suche nach einem passenden Kinderarzt zu gehen.
Neben der fachlichen Kompetenz ist oft eine der wichtigesten Entscheidungskriterien für einen Kinderarzt die Nähe der Praxis zum Wohnort, vorhandene Parkmöglichkeiten, und so weiter.
Weitere Informationen zur Auswahl eines Kinderarztes findest Du hier. - Vorbereitungskurse durchführen(ab der 21. SSW)
Vorbereitungskurse durchführen
Wann:
Ab der 21. SSW.
Details:
Schwangeren stehen eine Vielzahl unterschiedlicher Kurse vor und nach der Geburt zur Auswahl. Das Kursangebot kann sich dabei regional oder sogar von Krankenhaus zu Krankenhaus unterscheiden, wie auch mögliche Teilnahmekosten. Neben den Kursinhalten ermöglicht eine Teilnahme auch das Knüpfen neuer Kontakte oder den Erfahrungsaustausch mit anderen Schwangeren und Müttern.
In der Regel werden diese Kursarten angeboten:
- Sport- und Bewegungskurse.
- Geburtsvorbereitungskurse.
- Erste-Hilfekurse für Säuglinge.
- Stillkurse.
- Rückbildungskurse.
- Baby-Massagekurse.
Darüberhinaus werden auch zahlreiche Paarkurse angeboten.
Informiere Dich rechtzeitig über die Kursverfügbarkeit in Deiner Nähe und reserviere, falls erforderlich, einen Platz.
Weitere Informationen zu Vorbereitsungskursen findest Du hier.
Hinweis: Halte in Deiner individuellen Situation in jedem Fall Rücksprache mit Deiner Krankenversicherung, um zu klären ob und welche Vorbereitungskurse übernommen werden. - Kitaplatz suchen(ab der 27. SSW)
Kitaplatz suchen
Wann:
Ab der 27. SSW.
Details:
Der Begriff Kita umfasst verschiedene Einrichtungen wie Kindergarten, Schulhort oder Kinderkrippe. Ab Vollendung des ersten bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres haben Kinder rechtlich Anspruch auf Betreuung in Kindertagesstätten. Ob und welche Form der Betreuung wann am sinnvollsten ist, ist eine sehr individuelle Entscheidung.
Doch Kita-Plätze können in Deiner Umgebung rar und heiß begehrt sein. Daher macht es Sinn, dass werdende Eltern bereits frühzeitig nach einer passenden Einrichtung suchen. Kleiner Tipp: Kinderbetreuungskosten von bis zu 4000€ pro Jahr und Kind können als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.
Weitere Informationen, ob und wann eine Kita-Einrichtung für Dich relevant sein könnte findest Du hier.

3. Drittel der Schwangerschaft
Im 3. Drittel wird die Reifung des Kindes abgeschlossen, während sich der Körper der Mutter auf die bevorstehende Geburt vorbereitet. Die wesentlichen, vor allem körperlich anstrengenderen Vorbereitungen wurden bereits getroffen und ab nun sollte der Fokus der Mutter auf Ruhe und Erholung ausgerichtet werden.
- Mutterschaftsgeld beantragen(ab der 28. SSW)
Mutterschaftsgeld beantragen
Wann:
Ab der 28. SSW.
Details:
Für Schwangere und junge Mütter gelten besondere Mutterschutzvorschriften. Neben der Mutterschutzfrist 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt, erhalten gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerinnen in diesem Zeitraum das Mutterschaftsgeld. Das Mutterschaftsgeld setzt sich zusammen aus einem von der Krankenkasse bezahlten Tagessatz, zuzüglich einem Arbeitgeberzuschuss. In Summe werden so pro Monat das durchschnittliche Nettogehalt der letzten drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes ausbezahlt.
Um das Mutterschaftsgeld zu beantragen, muss ein schriftlicher Antrag an die Krankenkasse gestellt werden, dem ein Zeugnis über den voraussichtlichen Entbindungstag vom Frauenarzt beigelegt wird. Frage einfach Deinen Frauenarzt nach einem entsprechenden Formular.
Weitere Informationen zum Mutterschaftsgeld und wem es in welcher Höhe zusteht findest Du hier.
Hinweis: Halte in Deiner individuellen Situation in jedem Fall Rücksprache mit Deiner Krankenversicherung, um sicherzustellen, dass Dein Antrag auf Mutterschaftsgeld korrekt eingegangen ist. - Kliniktasche packen(ab der 35. SSW)
Kliniktasche packen
Wann:
Ab der 35. SSW.
Details:
Die Zeit kurz vor der Entbindung kann ganz schön turbulent werden und unter Umständen hält sich Dein Kind auch nicht an den errechneten Geburtstermin. Auf Nummer sicher solltest Du daher bereits frühzeitig die Kliniktasche für den Aufenthalt in der Geburtsklinik packen.
Dazu gehören Dinge wie:
- Bequeme Kleidung (weite Nachthemden, Jogginghose, Slips, Bademantel, Schlappen, etc.).
- Hygieneartikel (saugstarke Binden, Feuchttücher, Waschlappen, etc.).
- Unterhaltungsartikel (Bücher, Zeitschriften, Smartphone, Ladekabel, etc.).
- Brille, solltest Du Kontaktlinsen tragen.
- Unterlagen (Mutterpass, Personalausweis, Versichertenkarte, ggf. Heiratsurkunde und Allergiepass, etc.).
- Für das Kind (Windeln für den Entlassungstag, 1-2 Bodies, Spucktücher, Trageschale, Kindersitz für das Auto, etc.).
Eine umfangreiche Aufstellung weiterer nützlicher Artikel für Deine Kliniktasche findest Du hier.

Geburt
Es ist geschafft und ein neuer Mensch ist geboren! Neben der Erholung der Mutter, dem Vertraut machen mit der neuen Lebenssituation und den ersten Kindsuntersuchungen stehen unmittelbar nach der Geburt bereits diverse Behördengänge an.
- Geburtsurkunde beantragen(bis 1 Woche nach Geburt)
Geburtsurkunde beantragen
Wann:
Bis zu 1 Woche nach der Geburt.
Details:
Per Gesetz müssen Eltern ihr Kind innerhalb von 7 Tagen beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde, anmelden und erhalten daraufhin mehrere beglaubigte Geburtsurkunden ausgehändigt. Die Geburtsurkunde ist ein wichtiges Dokument, was Du bei weiteren Behördengängen - etwa der Beantragung von Elterngeld - dringend benötigst.
Für die Beantragung der Geburtsurkunde brauchst Du:
- Geburtsurkunden beider Eltern.
- Eheurkunde oder Erklärung über die Anerkennung der Vaterschaft bei unverheirateten Eltern.
- Ausweise oder Pässe der Eltern.
- Geburtsbescheinigung von der Geburtsklinik oder Hebamme.
Hinweis: Einige Kliniken bieten als Service das Beantragen der Geburtsurkunde an und nehmen Dir so diesen Behördengang ab. Sprich das Thema einfach direkt in Deiner Klinik an. - Kind beim Einwohnermeldeamt anmelden(nach Erhalt der Geburtsurkunde)
Kind beim Einwohnermeldeamt anmelden
Wann:
Nach Erhalt der Geburtsurkunde.
Details:
Hast Du die Geburtsurkunde beim zuständigen Standesamt beantragt, so erfolgt die Anmeldung des Kindes beim Einwohnermeldeamt in der Regel automatisch. Sicherheitshalber solltest Du Dich aber beim Standes- und Einwohnermeldeamt erkundigen, ob eine separate Anmeldung beim Einwohnermeldeamt dennoch erforderlich ist.
Kleiner Tipp: Lass Dir in diesem Fall doch direkt auch einen Kinderreisepass vom Einwohnermeldeamt ausstellen. Dafür benötigst Du zusätzlich ein biometrisches Passfoto Deines Kindes. - Mutterschaftsgeld verlängern(nach Erhalt der Geburtsurkunde)
Mutterschaftsgeld verlängern
Wann:
Nach Erhalt der Geburtsurkunde.
Details:
Um auch nach der Entbindung des Kindes weiterhin Mutterschaftsgeld für die nächsten 8 Wochen zu erhalten, musst Du bei Deiner Krankenkasse eine Geburtsurkunde oder -bescheinigung einreichen.. - Kindergeld beantragen(nach Erhalt der Steuer-ID des Kindes)
Kindergeld beantragen
Wann:
Nach Erhalt der Steuer-ID des Kindes.
Details:
Das Kindergeld ist eine staatliche finanzielle Unterstützung, die eine grundlegende Versorgung Deiner Kinder ab Geburt bis zum 18. Lebensjahr absichern soll. Aktuell (Stand 01.01.2018) zahlen die Familienkassen monatlich für das 1. und 2. Kind jeweils 194 €, für das 3. Kind 200 € und für das 4. und jedes weitere Kind 225 € aus.
Um Deinen Kindergeldanspruch geltend zu machen, musst Du einen schriftlichen Antrag bei der für Dich zuständigen Familienkasse stellen. Dazu benötigst Du neben der Geburtsurkunde auch die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) der Eltern und des Kindes. Letztere wird Dir automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern per Post zugestellt.
Da die Bearbeitungsdauer des Antrags zwischen 1 und 1,5 Monaten liegen kann, sollte der Antrag möglichst zeitnah nach Erhalt der Steuer-ID des Kindes gestellt werden.
Aber keine Sorge, das Kindergeld wird rückwirkend für die letzten 6 Monate gezahlt.
Weitere Information rund um das Thema Kindergeld findest Du hier. - Elternzeit beantragen(7 Wochen vor Antritt der Elternzeit)
Elternzeit beantragen
Wann:
Mindestens 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit.
Details:
Die Elternzeit ermöglicht es Eltern, sich intensiv um ihr Kind zu kümmern und mehr Zeit mit der Familie verbringen zu können. Eltern im Angestelltenverhältnis haben einen rechtlichen Anspruch auf Elternzeit von bis zu 36 Monaten (3 Jahren), die beliebig unter den Elternteilen aufgeteilt werden kann - auch eine gemeinsame Elternzeit ist möglich. Anspruch auf die vollen 36 Monate hat man nur dann, wenn innerhalb der ersten 3 Lebensjahre des Kindes mindestens 12 Monate Elternzeit genommen worden sind. Die restlichen 24 Monate Elternzeit können bis zum 8. Geburtstag des Kindes genommen werden.
Arbeitnehmer in Elternzeit genießen einen Kündigungsschutz und Rückkehranspruch beim Arbeitgeber und dürfen einer Teilzeitbeschäftigung von max. 30 Stunden pro Woche nachgehen.
Der Antrag auf Elternzeit muss mindestens 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit schriftlich beim Arbeitgeber erfolgen und darin muss eine verbindliche Aussage über die Dauer der zu nehmenden Elternzeit in den ersten 2 Lebensjahren des Kindes getroffen werden.
Weitere Informationen zur Elternzeit und deren Beantragung findest Du hier.
Hinweis: Stimme Dich in Deiner individuellen Situation in jedem Fall mit Deinem Partner/in ab, inwiefern ihr (gemeinsam) die Elternzeit nehmen wollt. Bedenke auch, dass Elternzeit und Elterngeld zwei separate Themen sind. - Elterngeld beantragen(bis 4 Monate nach Geburt)
Elterngeld beantragen
Wann:
Bis 4 Monate nach der Geburt.
Details:
Das Elterngeld ist eine einkommensabhängige, staatliche Familienleistung, die die wirtschaftliche Existenz der Familie absichern soll, wenn Eltern nach der Geburt ihres Kindes ihre berufliche Arbeit zugunsten der Betreuung des Kindes unterbrechen wollen.
Insgesamt stehen Eltern 14 Monate Elterngeld zu, wenn sich beide Elternteile an der Betreuung des Kindes beteiligen. Allerdings kann ein Elternteil mindestens 2 und maximal 12 Monate Elterngeld beantragen.
Die Höhe des monatlich ausbezahlten Elterngeldes liegt bei 65 - 67% des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt bzw. dem Beginn des Mutterschutzes. Begrenzt ist die Höhe des Elterngeldes allerdings auf mindestens 300 € und höchsten 1800 € pro Monat, wobei Mehrkindfamilien einen Geschwisterbonus oder Mehrlingszuschlag erhalten.
Der Antrag auf Elterngeld muss schriftlich für jeden Elternteil bei der zuständigen Elterngeldstelle gestellt werden und erfordert unterschiedliche beigefügte Dokumente, wie Gehaltsnachweise und die Geburtsurkunde des Kindes. Da das Elterngeld rückwirkend nur für die letzten 3 Lebensmonate des Kindes ausbezahlt wird, muss der Antrag möglichst frühzeitig in den ersten 4 Monaten, am besten jedoch bereits 2 Wochen nach der Geburt des Kindes gestellt werden.
Eine Alternative zum regulären Elterngeld ist das sogenannte Elterngeld Plus, das vor allem für Eltern entwickelt wurde, die bereits während der Elterngeldbezüge in Teilzeit arbeiten wollen. Beim Elterngeld Plus verdoppelt sich der Bezugszeitraum des Elterngeldes, wobei die Höhe um 50% reduziert und Einkünfte aus Teilzeitarbeit verrechnet werden.
Weitere Informationen rund um das Thema Elterngeld (Plus) findest Du hier.
Hinweis: Die Beantragung des Elterngeld (Plus) ist ein komplizierter Vorgang. Informiere Dich im Vorfeld unbedingt ausführlich bei Deiner zuständigen Elterngeldstelle.